WIR VERTRETEN
Familieninteressen
Familienberatung
Die Familienberatung, in Thüringen in der Regel anerkannt als Erziehungs-, Ehe-, Paar- (Familien-) und Lebensberatungsstellen (EEFLB), bieten Beratung zu verschiedenen Problemlagen in der Familie, familiären Konflikten oder Krisen zu den Themen Beziehung, Erziehung und familiales Zusammenleben. Neben der Unterstützung für die Erwachsenen Familienmitglieder richtet sich der Fokus der Beratung besonders auf den Schutz des Wohlergehens der Kinder und Jugendlichen in der Familie.
Die EEFL ist ein ambulantes und niedrigschwelliges Angebot für alle Familien und Paare, unabhängig ihres sozialen und ökonomischen Status, ihrer Religion, Weltanschauung, familialer Konstellation oder sexueller Identitäten. Fragen und Probleme werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.
Die Ziele der Beratung sind:
- die Stärkung elterlicher (Erziehungs-)Kompetenz,
- die Aktivierung von Selbsthilfekräften,
- Eltern und Kinder zu einem partnerschaftlichen Zusammenleben befähigen,
- Schutz der Kindesinteressen im Elternkonflikt,
- Förderung konstruktiver Konflikt- und Krisenbewältigungsmodelle im Familienverband,
- Erhalt und Fortbestehen der gemeinsamen elterlichen Verantwortung bei Trennung der Eltern auf der Paarebene,
- Erhalt des Zugangs zu und Umgangs mit beiden Elternteilen und anderen Umgangsberechtigten,
- Neuorganisation der Familienstrukturen,
- Unterstützung bei Trennung und Scheidung,
Dazu werden folgende Arbeitsformen angewandt:
- Beratung in der Einrichtung, Beratungsspaziergänge, Digitale Beratung, Telefonberatung, Hausbesuche und Krisenintervention, Arbeit im sozialen Umfeld (z. B. Kindergarten, Schule),
- Einzel-, Paar- oder Familienberatung
- Einzeln und gruppentherapeutische Verfahren oder Beratung
- Mediation,
- Gruppenarbeit mit Kindern, Jugendlichen, Müttern und Vätern,
- Beratung im Scheidungsfall in Sorge- und Umgangsrechtsfragen,
- Vermittlung von Entspannungstechniken,
Gesetzliche Grundlagen EEFL
Erziehungs-, Ehe-, Partnerschafts- und Familienberatung sind Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), die sowohl im Rahmen einer allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie nach §§ 16-18 SGB VIII sowie als Hilfe zur Erziehung nach § 28 SGB VIII erbracht werden können.
Eine Beratung einer EEFL erhalten die Ratsuchenden kostenfrei, ohne die Genehmigung oder Bewilligung des Jugendamtes oder ähnlicher Stellen. Sie wenden sich mit Fragen direkt an die Beratungsstelle.
- § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
- § 17 SGB VIII Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- § 18 SGB VIII Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
- § 28 SGB VIII Erziehungsberatung
Angebote / Anbieter EEFL
In Thüringen bieten unterschiedliche Träger an 44 Standorten Erziehungs-, Ehe-, Paar- (Familien-) und Lebensberatungsstellen.
Eine aktuelle Liste des Landes steht unter folgendem Link als PDF bereit:
EELF Beratungsstellen 2020
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist im Vergleich zur Familienberatung intensiver angelegt und soll durch Betreuung und Begleitung die Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen. Anlass geben häufig Überforderungssituation der Eltern, Verhaltensauffälligkeiten der Kinder, Beziehungsstörungen oder soziale und schulische Probleme.
Durch die Aktivierung von Selbsthilfekräften der Familie deren Erziehungsfähigkeit gesichert bzw. wiederhergestellt werden, wobei vordergründiges Ziel die Verbesserung der Situation der Kinder und jungen Menschen in der Familie ist. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt. Die beteiligen Familienmitglieder müssen aktiv mitarbeiten.
Empfehlungen
Gesetzliche Grundlagen sozialpädagogische Familienhilfe
Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe nach § 28 SGB VIII.
Die Unterstützung einer Familie durch SPFH erhält diese kostenfrei. Sie wird jedoch aufgrund eines mit dem Jugendamt abgestimmten Hilfeplans gewährt. Sie wenden sich mit Fragen entsprechend an das zuständige Jugendamt.
- § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
Anbieter sozialpädagogische Familienhilfe
Da die SPFH durch ein Hilfeplangespräch seitens des Jugendamtes gewährt wird erfahren Sie von dort aus auch Träger, die diese anbieten. Die Hilfe sollte idealerweise von einem freien Träger (z.B. Verein) angeboten werden. Von Mitarbeiter*innen dieses Trägers werden Sie auch begleitet.
Ombudschaftliche Vertretung
An die Ombudsstelle können sich junge Menschen sowie deren Personensorgeberechtigten/Familien wenden, um eine unabhängige Information, Beratung und Unterstützung in Konfliktfällen mit freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe zu erhalten. Grundlegend dafür ist, dass die Rat- und Hilfesuchenden Hilfen nach dem SGB VIII wie bspw. Erziehungshilfen erhalten und diese aus Sicht der Empfänger*innen jedoch nicht passen oder anders ausgeführt werden als vereinbart oder die Rechte der jungen Menschen nicht ausreichend Berücksichtigt sind.
Die ombudschaftliche Vertretung zielt entsprechend darauf, junge Menschen und ihre Familien zu stärken, ihre Rechte auf Beteiligung und Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten im Rahmen der Hilfeplanung und des Wunsch- und Wahlrechts im Dreiecksverhältnis von Leistungsberechtigten sowie -empfänger*innen, Leistungserbringern und Kostenträgern wahrnehmen zu können. Die Ombudsstelle arbeitet vertraulich, ist unabhängig und fachlich nicht weisungsgebunden.
Gesetzliche Grundlagen ombudschaftliche Vertretung
Da dieses Angebot noch sehr jung ist, ist geplant es in das im Jahr 2021 zu verabschiedende neue Kinder- und Jugendhilfegesetz in § 9a SGB VIII aufzunehmen.
Anbieter ombudschaftlicher Vertretung
In Thüringen ist die Träger- und Einrichtungsübergreifende Ombudsstelle „Dein Megafon“ unter
https://www.dein-megafon.de/ oder telefonisch unter 0361 230 00 270 sowie mobil unter 0176 75 867 137 zu erreichen.